EINKAUFSBEDINGUNGEN
Präambel:
Diese Standardbedingungen für den Einkauf von Gütern gelten ausschließlich soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Diese Vereinbarungen sollen auch dann gelten, wenn der Käufer Warenlieferungen des Verkäufers annimmt und entgegenstehende Verkaufsbedingungen des Verkäufers bestehen, die aber nicht Grundlage des Vertrages sind.
Jede zwischen Verkäufer und Käufer getroffene Vereinbarung ist nur dann rechtswirksam, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich getroffen wurde. Weitere zusätzliche Bedingungen oder Vertragsklauseln, die vom Verkäufer eingebracht werden, gelten so lange als abgelehnt, als der Käufer den zusätzlichen Bedingungen nicht schriftlich zugestimmt hat.
Diese Bedingungen werden allen zukünftigen Einzelverträgen zwischen Käufer und Verkäufer bei gleichzeitigem Ausschluss anders lautender allgemeiner Vertragsbedingungen zugrunde gelegt. Im Übrigen gelten diese allgemeinen Vertragsbedingungen nur für Verträge unter Kaufleuten.
1. Vertragsschluss
Ein Vertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn der Käufer nach Empfang eines Angebotes innerhalb 14 Tagen eine schriftliche Annahmeerklärung abgegeben hat. Maß- und Gewichtsangaben, Mengen, Preise, sonstige Beschreibungen und sonstige Daten, wie sie in Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, stellen nur Näherungswerte dar und sind so lange nicht für den Käufer verbindlich, wie sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen sind. Diese Daten, die dem Verkäufer vor Vertragsschluss übermittelt werden, bleiben ausschließliches Eigentum des Käufers und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2. Kaufpreis
Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend und beruht auf der Vereinbarung Lieferung frei Haus einschließlich Verpackung sowie Übernahme der Transportversicherung und gesetzlicher Umsatzsteuer.
3. Zahlungsbedingungen
Zahlung der Lieferung soll in der Weise und zu der Zeit erfolgen, wie es von den Parteien im Einzelfall vereinbart wird. Soweit im Einzelfall keine Vereinbarung getroffen wird, soll die Zahlung im Regelfall innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung und Erhalt der Rechnung mit 2% Skonto bzw. innerhalb von 30 Tagen rein netto erfolgen.
4. Lieferbedingungen
Die Lieferung hat am im Kaufvertrag oder der Bestellung niedergelegten Liefertag zu erfolgen. Der Verkäufer ist verpflichtet den Käufer schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Lieferverzug eintritt. Gerät der Verkäufer in Lieferverzug ist der Käufer berechtigt, vom Verkäufer schriftlich zu verlangen eine Verzugsentschädigung für zusätzlich entstandene Kosten (z.B. für Transport, Versicherung, Lagerung etc.) zu verlangen, jedoch nicht mehr als 10% des gesamten Vertragswertes.
5. Gefahrübergang
Soweit sich aus einzelnen Lieferverträgen nichts anderes ergibt, wird der Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Zeitpunkt der Abnahme nach Lieferung festgelegt.
6. Mängelgewährleistung; Verletzung von Rechtsnormen; Rechtsmängel
Der Verkäufer sichert zu, dass die von ihm gelieferte Ware frei von Mängeln ist mit den zugesicherten Eigenschaften versehen ist und den Anforderungen des Käufers entspricht. Die Mängelhaftung des Verkäufers besteht für zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl vom Verkäufer die Mängelbeseitigung oder eine Ersatzlieferung zu verlangen, wofür der Käufer die Kosten zu tragen hat. Alle Ersatzlieferungen oder Reparaturen sind ebenfalls Bestandteil dieser in den allgemeinen Einkaufsbedingungen niedergelegten Mängelgewährleistung. Der Verkäufer sichert zu, dass die Ausübung der Einzelkaufverträge keine Rechtsverletzung insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Bestimmungen irgendeiner offiziellen Stelle bewirken wird. Der Verkäufer sichert zu, dass alle den Kaufverträgen unterliegenden Gegenstände in seinem Volleigentum stehen, und dass keine anderweitigen Rechte Dritter (wie etwa Pfandrechte, sonstige Gläubigerpositionen aus Forderungsabtretung oder sonstigen Kreditsicherheiten, Forderungsverkauf, Mietkauf, Vorbehaltskauf usw.) entgegen stehen.
7. weitere Bestimmungen
Diese Vereinbarung setzt alle vorhergehenden Vereinbarungen, die ggf. von den Parteien mündlich oder schriftlich Diese Vereinbarung setzt alle vorhergehenden Vereinbarungen, die ggf. von den Parteien mündlich oder schriftlich getroffen worden sind, vorhergehende Vereinbarungen werden mit der Einbeziehung dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen unwirksam, außer Kraft. Die Rechte aus den abgeschlossenen Kaufverträgen dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei von keinem der Vertragspartner abgetreten werden. Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Cochem bzw. das Landgericht Koblenz.